DSGVO: Personenbezogene Daten dürfen nicht unkontrolliert abfließen
Fügt eine Mitarbeiterin eine Kunden-E-Mail oder einen CRM-Export in einen öffentlichen Chatbot ein, gehen personenbezogene Daten an einen Dritten – oft außerhalb der EU und ohne vertragliche Grundlage, die das Unternehmen kennt.
Das Gateway pseudonymisiert personenbezogene Daten, bevor eine Anfrage an ein externes Modell geht, und die gehostete Instanz läuft in der EU (Frankfurt). Regeln für Datenklassen legen fest, was an welches Modell darf; die sensibelsten Daten können bei einem lokalen Modell bleiben. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter veröffentlichen wir auf der Seite zu FutuGen Gateway.
NIS2: Risiken steuern – auch bei Lieferanten
Die NIS2-Richtlinie und die nationalen Umsetzungsgesetze verpflichten betroffene Organisationen, Risiken zu steuern – auch Risiken durch Lieferanten und genutzte Dienste. Nicht verwaltete KI-Tools sind genau ein solches Risiko.
Das Gateway bietet Ihnen einen zentralen Zugang zur KI: zentrale Zugriffsverwaltung, Regeln, Budgets und ein Audit-Protokoll jeder Anfrage – Material, das Sie in Ihrer Sicherheitsdokumentation verwenden können.
AI Act: KI-Kompetenz und Nutzungsregeln
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen (Art. 4 AI Act). Neben Schulungen hilft es, wenn die Regeln direkt im Werkzeug verankert sind: Mitarbeitende nutzen nur freigegebene Modelle, sensible Daten bleiben im Haus, und die Geschäftsführung sieht, wie KI tatsächlich genutzt wird.
Was das Gateway nicht leistet
Das Gateway ist eine technische Maßnahme, kein Zertifikat. Die Einhaltung von DSGVO, NIS2 und AI Act hängt auch von Ihren internen Prozessen, Ihrer Risikobewertung und Ihrer Dokumentation ab. Gern zeigen wir Ihnen, welche Nachweise und Einstellungen Sie für Ihre Dokumentation nutzen können.